Kassenpflichtige Leistungen:

Pflege zu Hause

Abklärung und Beratung          76.90 CHF/Std.

Untersuchung und Behandlung  63.00 CHF/Std.

Grundpflege                          52.60 CHF/Std.

(KLV Art. 7, Abs. 2a - 2c)

Gemäss dem kantonalen Pflegegesetz wird eine Patientenbeteiligung erhoben, diese beträgt 20 % des Beitrages der Versicherer pro Leistungsart bis maximal 15.35 CHF/Tag. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Leistungen, die über Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung abgerechnet werden. Bei Personen die über einen Krankenversicherer unfallversichert sind (z.B. Personen ohne Erwerbsarbeit) wird die Leistung über den Krankenversicherer abgerechnet und die Patientenbeteiligung muss somit erhoben werden. Der Zeitaufwand für Pflegeleistungen wird auf 5 Minuten gerundet berechnet, mindestens jedoch 10 Minuten pro Einsatz.

Nicht kassenpflichtige Leistungen:

Hilfe zu Hause

Bedarfsabklärung                      40.00 CHF/Std.

Haushilfe für Mitglieder              28.00 CHF/Std.

Haushilfe für Nichtmitglieder       35.00 CHF/Std.

Wegpauschale                            5.00 CHF/Std.

Botengänge                               40.00 CHF/Std.

Die mindeste Verrechnungsdauer beträgt 15 Minuten; die Einsatzzeiten werden auf die nächsten 15 Minuten aufgerundet.